Persönlichkeiten bilden
MNS Ehingen

ZWEIJÄHRIGE BERUFSFACHSCHULE SOZIALPÄDAGOGISCHE ASSISTENZ (2BFSA – Vollzeitschule mit Tagespraktikum)

AusbildungszielDie Ausbildung an der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz vermittelt grundlegendes Wissen über die kindliche Entwicklung und über die Bedürfnisse von Kindern jeder Alterstufe. Kunst und Musikunterricht z.B. unterstützen und entwickeln die kreativen Fähigkeiten der Schüler*innen, sodass sie wiederum Kinder in diesen Bereichen anleiten und fördern können. Insgesamt führt die Ausbildung dazu, Kinder umsichtig und fürsorglich betreuen, fördern und erziehen zu können.
Nach Abschluss der Ausbildung können die Staatlich anerkannten Sozialpädagogischen Assistent*innen als Zweitkraft in öffentlichen oder privaten Kindergärten und Kindertagesstätten, in der Schulkindbetreuung (Grundschule) oder auch in Privathaushalten arbeiten.
AusbildungsdauerDie Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in
eine Ausbildung mit zwei Schuljahren an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz
und
ein durch die Schule begleitetes, einjähriges Berufspraktikum in einer Einrichtung, die dem Berufsbild der Sozialpädagogischen Assistenz entspricht.
AufnahmevoraussetzungenDerzeit gelten folgende Aufnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss.
– Für das schulbegleitende Praktikum der Nachweis über einen Praktikumsplatz im Kindergarten. Die Praktikumsstelle sollte im Umkreis von ca. 25 km von Ehingen liegen.
KostenWährend der Ausbildung können folgende Kosten entstehen:
Der Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz ist schulgeldfrei und wird nach BAföG gefördert.
Kosten für Exkursionen, Studienfahrten, Werkmaterialien u. ä. werden von den SchülerInnen selbst getragen.
Der Landkreis gewährt einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Abschluss und BerechtigungDie Ausbildung erzielt folgenden Abschluss und Berechtigungen:
Nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische Assistent*in“ verliehen.
Bei entsprechendem Durchschnitt ist nach dem „9+3-Modell“ die Fachschulreife und damit der mittlere Bildungsabschluss möglich.
StundentafelDer Unterricht richtet sich nach den vom Ministerium für Kultus und Sport erlassenen Bildungs- und Lehrplänen und nach Stundentafel.
AnmeldungDie Anmeldung erfolgt bis zum 01. März eines Jahres. Bei einem Bewerberüberhang wird ein Auswahlverfahren nach Eignung und Leistung, Wartezeit und außergewöhnlicher Härte durchgeführt.
BewerbungsunterlagenFolgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
Anmeldeformular
Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passbild.
Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss.
Sofern dieses zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt, ist die beglaubigte Kopie baldmöglich nachzureichen. Dem Aufnahmeantrag ist in diesem Fall eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse beizufügen.
– Ggf. Kopien der Nachweise über praktische Tätigkeiten.
Erklärung ob und ggf. an welche Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz der*die Bewerber*in ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet bzw. bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat.
FachbereichsleitungKarin Fröwis; Kathrin Unmuth